Der Verkehrsübungsplatz wird von unserer Familie seit über 30 Jahren betrieben. Mindestalter Fahrschüler für PKW ist 16 Jahre, für Mofa, Mokick, Moped 15 Jahre und für Motorrad 17 Jahre.
Bei Unfällen und Schäden, die an dem Fahrzeug entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für Schäden, die bei der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes gegenüber Dritten entstehen. Als Schäden gelten alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden. In der Nutzungsgebühr ist keine Haftpflichtversicherung enthalten.
Eine Beschädigung am Verkehrsübungsplatz oder angrenzenden Wohnhaus und Umzäunung ist unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden unverzüglich zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt .Wie die KFZ-Versicherung in einen Schadensfall mit Fahranfängern umgeht muss der Kfz-Versicherte selbst bei seiner Versicherung erfragen.
WICHTIG: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem gesamten Platz 30km/h. Der verantwortliche Beifahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und muss den Fahrschüler im Auto beaufsichtigen.
Nicht erlaubt sind: Pick-up, Wohnmobile, Quads, KFZ mit Anhänger und PKWs und Busse über 2,5 Tonnen.
Wir wünschen den Beifahrern gute Nervenstärke und den Fahranfängern viel Spaß auf dem Verkehrsübungsplatz und Allzeit gute Fahrt!